Haustierhaltung Anzeige besonders geschützter Arten

    Haustierhaltung besonders geschützter Wirbeltiere anzeigen

    Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie die Haltung unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt auch für eine Bestandsänderung der Tiere, die Verlegung des regelmäßigen Standortes und die Kennzeichnung der Tiere.

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Bundesrepublik Deutschland schloss sich 1976 dem Washingtoner Artenschutzabkommen von 1973 an. Das Abkommen regelt den Handel mit bedrohten wild lebenden Tier- und Pflanzenarten. Für das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises bestehen hierbei Aufgaben bei der Durchführung der Bundesartenschutzverordnung,das Bundesnaturschutzgesetz, der Durchführung entsprechender Kontrollen und das Führen eines Melderegisters besonders geschützter Arten im Bezirk. Die private Haltung von artgeschützten Tieren ist beim Kreisveterinäramt zu melden. Dort werden sie in dem Melderegister geführt. Nachzuchten müssen ebenfalls vom Veterinäramt bestätigt werden, damit später der Halter ihre Legalität nachweisen kann. Verstorbene, abgegebene oder entwichene Tiere sind ebenfalls abzumelden

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_320527e322dc1df4aa20b2cadb9ff529

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-13919

    E-Mail: veterinaeramt@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • ausgefülltes Abmeldeformular

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    • Es muss sich um eine in § 3 Absatz 1 Bundesartenschutzverordnung genannte Tierart oder um eine streng geschützte Tierart nach § 7 Absatz 2 Nr. 13 Bundesnaturschutzgesetz handeln.
    • Der Schutzstatus von Tieren können Sie z.B. in der OnlineDatenbank des Bundesamts für Naturschutz unter www.wisia.de recherchieren. Hier sind für sämtliche Arten, die unter Schutz stehen, die offiziellen wissenschaftlichen Artnamen sowie einige Synonyme und deutschen Artnamen hinterlegt.
    • Zu den besonders geschützten Arten gehören z B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen und verschiedene Echsenarten wie Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu.
    • Die Haltung besonders geschützter Wirbeltiere, die Bestandsveränderung, die Kennzeichnung und die Verlegung des regelmäßigen Standortes müssen angezeigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Haltung, die Bestandsänderung, die Verlegung des regelmäßigen Standortes und die Kennzeichnung der Exemplare besonders geschützter Arten können Sie schriftlich (auch per E-Mail) oder online bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Füllen Sie dazu das Bestandsformular aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Die Angaben und Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Müssen artgeschützte Tiere zwingend an- und abgemeldet werden?
    Ja, kommt der Halter bzw. Händler der Meldepflicht nicht nach, kann das Versäumnis als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Tiere, die unter den Artenschutz fallen und wofür ein Legalitätsnachweis nicht vorgelegt werden kann, werden beschlagnahmt oder eingezogen.

    Welche Tiere sind artgeschützt?
    Derzeit gibt es ca. 56.000 geschützte Tierarten. Eine genaue Auflistung aller geschützten Arten ist beim Bundesamtes für Naturschutz zu finden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de