Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung
Hinweise für Petershagen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft sowie sonstige Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Luftverunreinigungen, Lärm-, Geruchs- oder Lichtbelastungen, Erschütterungen, Strahlen und ähnlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.
Nachfolgende Aufgaben fallen in den Bereich des Immissionsschutzes:
- Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, z. B. landwirtschaftliche Stallanlagen, Windkraftanlagen, Gewerbeanlagen.
- Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte und Gemeinden, zu Baugenehmigungen (z. B. Sportanlagen), zu Planfeststellungsverfahren (z. B. Abgrabungen).
- Beschwerdemanagement zu Lärm-, Geruchs-, Staub- und Lichtimmissionen.
- Stellungnahmen zu "Elektrosmog"
- Allgemeine Auskünfte zu Fragen des Immissionsschutzes
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImschG)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG)
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
- Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Ordnungsbehördliche Verordnung über allgemeine Ausnahmen von dem Verbot ruhestörender Betätigungen in der Stadt Petershagen
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Petershagen
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Beschwerden richten sich vorrangig gegen Lärm-, Geruchs- und Staubbelästigungen. Zu "verhaltensbezogenen" Störungen, etwa durch Gaststätten, Veranstaltungen oder in der Nachbarschaft, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Petershagen.
Wenn im privaten Rahmen Streitigkeiten oder Differenzen entstehen, sind diese üblicherweise auf privatrechtlichem Wege zu klären. Zur Beilegung solcher Streitigkeiten können Sie auch das Schiedsamt kontaktieren.
Bei Störungen durch Industrie bzw. Gewerbe oder durch Baustellen wenden Sie sich bitte an das Umweltamt der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke. Bei Verkehrslärm ist dagegen das Straßenverkehrsamt des Kreises zu kontaktieren. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter den "weiterführenden Links".
Außerhalb der Dienstzeiten der Stadt Petershagen bzw. des Kreises Minden-Lübbecke haben Sie die Möglichkeit, sich an die Polizei zu wenden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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