Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung

    Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft sowie sonstige Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Luftverunreinigungen, Lärm-, Geruchs- oder Lichtbelastungen, Erschütterungen, Strahlen und ähnlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.

    Nachfolgende Aufgaben fallen in den Bereich des Immissionsschutzes:

    • Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, z. B. landwirtschaftliche Stallanlagen, Windkraftanlagen, Gewerbeanlagen.
    • Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte und Gemeinden, zu Baugenehmigungen (z. B. Sportanlagen), zu Planfeststellungsverfahren (z. B. Abgrabungen).
    • Beschwerdemanagement zu Lärm-, Geruchs-, Staub- und Lichtimmissionen.
    • Stellungnahmen zu "Elektrosmog"
    • Allgemeine Auskünfte zu Fragen des Immissionsschutzes

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: info@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Beschwerden richten sich vorrangig gegen Lärm-, Geruchs- und Staubbelästigungen. Zu "verhaltensbezogenen" Störungen, etwa durch Gaststätten, Veranstaltungen oder in der Nachbarschaft, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Petershagen. 

    Wenn im privaten Rahmen Streitigkeiten oder Differenzen entstehen, sind diese üblicherweise auf privatrechtlichem Wege zu klären. Zur Beilegung solcher Streitigkeiten können Sie auch das Schiedsamt kontaktieren.

    Bei Störungen durch Industrie bzw. Gewerbe oder durch Baustellen wenden Sie sich bitte an das Umweltamt der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke. Bei Verkehrslärm ist dagegen das Straßenverkehrsamt des Kreises zu kontaktieren. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter den "weiterführenden Links".

    Außerhalb der Dienstzeiten der Stadt Petershagen bzw. des Kreises Minden-Lübbecke haben Sie die Möglichkeit, sich an die Polizei zu wenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de