Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse TOnline erledigen

    Fahrerlaubnis um die Klasse T beantragen

    Mit der Fahrerlaubnis Klasse T, umgangssprachlich „Großer Traktorführerschein“, können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern?

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.

    Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen:

    • 16 Jahre - Klasse AM, A1, L, T
    • 17 Jahre - Klasse B und BE für begleitetes Fahren
    • 18 Jahre - Klasse A2, B, BE, C1 und C1E
    • 20 Jahre - Klasse A bei Vorbesitz A2
    • 21 Jahre - Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
    • 24 Jahre - Klasse A (Direkteinstieg), D und DE

    Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern.

    Wichtiger Hinweis: Für Führerscheinangelegenheiten kann der Fotoautomat im Rathaus nicht genutzt werden!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ffb13311f394995413ecb4c7dbcbc431

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    Fax: 05732 100-9284

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung

    Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Sehtestbescheinigung

    Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich

    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
    • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung

    Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich

    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
    • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest)
    • Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro zu beantragen)

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Löhne

    Fristen

    Ihr Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Für Erweiterungen sind folgende Verwaltungsgebühren zu zahlen:

    Vorbesitz

    Erweiterung auf

    Gesamtgebühr

    S,M (AM), L

    AM, L,T

    43,90 €

    A1

    A, A2, B, BE

    43,90 €

    L, M (AM), T, S

    A1, A, A2, B, BE

    44,70 €

    Sind die Antragssteller bei Erweiterung noch im Besitz des rosa oder grauen Führerscheines, so kommt noch die Umstellungsgebühr von 15,30 Euro hinzu.

    Die Verwaltungsgebühr für die Erweiterung auf C- und D-Klassen beträgt 43,90 Euro zuzüglich 13,00 Euro für ein Führungszeugnis. Wie bei den anderen Klassen kommt eine Umstellungsgebühr von 15,30 Euro hinzu, sofern noch der rose oder graue Führerschein vorliegt.

     

    Eine Übersicht sämtlicher Fahrerlaubnis-Gebühren finden Sie in der Rubrik Downloads.

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de