Regulierung Haftpflichtschadenfälle
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Zu diesen Haftpflichtfällen gehören z. B.:
- Kfz-Unfälle von und mit städtischen Fahrzeugen (keine WSW-Fahrzeuge!);
- Unfälle und Stürze auf Straßen, öffentlichen Wegen, Plätzen und Grünanlagen, auf städtischen Grundstücken (z. B. wegen Verletzung der Streupflicht, Glätte, Schlaglöchern);
- Verletzungen von Amtspflichten aller Art.
Zur schnellen Abwicklung benötigt das Rechtsamt eine aussagefähige Schilderung des Schadensfalles unter Beifügungbegründender Unterlagen, Fotos, Skizzen.
Bei größeren Schäden beteiligt das Rechtsamt die Kommunalversicherung.
Unter "Downloads / Links" finden Sie die Online-Meldevordrucke.
Selbstverständlich können Sie den Schadensfall wie bisher auch formlos schriftlich beim städtischen Rechtsamt melden.
Anschrift:
Stadt Wuppertal
Rechtsamt - 004.12
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Bitte geben Sie detailliert an, wie der Geschehensablauf war, sowie Unfallzeit, Unfallort und fügen Sie ggfs. Belege bei.
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Sofern ein Fahrzeug der Wuppertaler Stadtwerke (WSW) oder ein Abfallentsorgungsfahrzeug beteiligt ist, wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Rechtsabteilung der WSW, denn diese Haftpflichtfälle fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Wuppertal!
Anschrift:
Wuppertaler Stadtwerke
Rechtsabteilung
Bromberger Str. 39-41
42281 Wuppertal
wsw@wsw-online.de
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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