Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde (Übersetzungshilfe)
Hinweise für Detmold
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Die Urkunden können auch international ausgestellt werden, d. h. mehrsprachig gemäß CIEC-Abkommen. Eine Übersetzung ist damit nicht mehr notwendig. Für den Gebrauch im Ausland ist ggf. zusätzlich eine Beglaubigung (Apostille) der Urkunde durch die zuständige Bezirksregierung notwendig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Unterlagen
- Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben)
- Anzahl der Urkunden
- Verwendungszweck
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Kontaktdaten des Antragstellers
- Verwandtschaftsverhältnis
- gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
- gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. Geschwister die eigene Geburtsurkunde als Nachweis derselben Eltern) - bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen
- gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse - bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen
Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht:
Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigte nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren:
- beurkundete Person(n)
- Ehefrau, Ehemann, Lebenspartnerin/Lebenspartner der Person (nicht Verlobte bzw. Verlobter)
- Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
- Kinder, Enkel, Urenkel
- Geschwister, mit Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses
- Andere Person (z. B. geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), mit Nachweis des rechtlichen Interesses
- Behörden, Gerichte, Institutionen soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (bitte amtlichen Zweck angeben)
- sonstige bevollmächtigte Person: Berechtigte Personen können auch andere Personen schriftlich bevollmächtigen, die Urkunde(n) anzufordern. Bevollmächtigte müssen sich ausweisen und eine Vollmacht mit Ausweiskopie bzw. Passkopie und Unterschrift des*der Berechtigten vorlegen.
- Person ist in den letzten 30 Jahren in Detmold verstorben.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Urkunden können wie folgt beantragt werden:
- Online (Antragsformular Serviceportal)
- schriftlich (E-Mail oder Post)
- persönlich durch Vorsprache
Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Beim Online-Antrag bezahlen Sie direkt online. Bei einer schriftlichen Beantragung per E-Mail oder per Post zahlen Sie die Gebühren nach Aufforderung. Zur Legitimation müssen Sie Ihren Ausweis hochladen bzw. vorlegen oder in Kopie beifügen.
Die Urkundenausstellung kann erst nach Zahlungseingang erfolgen. Bei unvollständigen oder nicht eindeutigen Angaben, kann eine Gebühr für den Suchaufwand nachgefordert werden.
Fristen
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Fristen
Die Sterberegister werden 30 Jahre lang beim Standesamt Detmold geführt. Nach Ablauf der Frist befinden sich die Personenstandsbücher im Stadtarchiv Detmold.
Kontaktdaten Stadtarchiv:
Stadtarchiv Detmold Tel.: 05231 766-110
Willi-Hofmann-Str. 2 Fax: 05231 766-114
32756 Detmold
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Allgemeine Hinweise
Das Standesamt Detmold stellt zum Nachweis des Personenstandes folgende Personenstandsurkunden aus, wenn sich der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) in Detmold ereignet hat. Außerdem verwaltet das Standesamt folgende zusätzliche Standesämter:
- Standesamt Detmold-Stadt
- Standesamt Detmold-Land
- Standesamt Heiligenkirchen
- Standesamt Pivitsheide
- Standesamt Vahlhausen
- Standesamt Lage VI
- (Fürstliches Geburtenbuch)
Ablichtungen bez. beglaubigte Ablichtungen aus den Registern nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können über das Stadtarchiv angefordert werden (siehe Information Fristen)
Die Personenstandsregister wurden bis zum 31.12.2008 in Papierform geführt und als Heirats-, Geburten-, Lebenspartnerschafts- und Sterbebücher bezeichnet. Seit dem 01.01.2009 werden die Register elektronisch geführt. Alteinträge in Papierform können in die elektronische Form übertragen werden. In der Zeit vom 01.01.1958 bis zum 31.12.2008 wurden zusätzlich zu den Heiratsbüchern auch Familienbücher geführt.
Eine Personenstandsurkunde ist laut Personenstandsgesetz unbegrenzt gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.
Eine beglaubigte Abschrift aus einem Personenstandsregister enthält alle Angaben und Änderungen seit der Erstbeurkundung des Personenstandsfalls.
Weitere Informationen
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Urkundenformate
- DIN A4
- Stammbuchformat DIN A5 mit Lochung zum Einheften in das Familienstammbuch
- Beglaubigter Registerausdruck DIN A4
- mehrsprachige bzw. internationale Urkunden DIN A4
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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