Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde (Übersetzungshilfe)
Hinweise für Bünde
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Das Standesamt Bünde führt die Sterberegister der in Bünde verstorbenen Personen. Die Sterbeurkunde wird aus dem Sterberegister erstellt.
Ist die Person erst kürzlich verstorben und Sie haben bisher keine Sterbeurkunde erhalten?
Zur Anmeldung des Sterbefalls wenden Sie sich bitte zunächst direkt an das Standesamt Bünde, um das weitere Vorgehen zu besprechen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben)
- gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z.B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis der selben Eltern)
- gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
- gegebenenfalls einen Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse
Beim Onlineantrag müssen diese Unterlagen mit der Bestellung eingereicht werden (Upload zwingend erforderlich). Das Standesamt kann nachträglich weitere Unterlagen anfordern. Bei der persönlichen Vorsprache legen Sie die Unterlagen entsprechend vor.
Besonderheit zur Beantragung mit Vollmacht:
Soll die Bevollmächtigte, bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Bevollmächtigte, bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde zwar beantragen und bezahlen, aber nicht mitnehmen. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr für die Ausstellung einer Eheurkunde beträgt 15,00 €.
Weitere Ausfertigungen der gleichen Art, die gleichzeitig bestellt werden, kosten jeweils 10,00 €. Für die Bestellung von z.B. drei Geburtsurkunden sind 35,00 € zu entrichten.
Suchgebühr bei unvollständigen/nicht eindeutigen Angaben 15,00 € pro angefangene Viertelstunde.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, zum Beispiel für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sie haben diese Bezahlmöglichkeiten: Bar, EC-Karte oder per PayPal, Kreditkarte oder Giropay, wenn Sie die Urkunde über die Serviceplattform anfordern.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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