Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde
Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde (Übersetzungshilfe)
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist,
-
von den in § 29 Abs. 1 Satz 1 genannten Personen mündlich oder
-
von den in § 30 Abs. 1 genannten Einrichtungen schriftlich
spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
- Nachweise zur Identität
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen