Mehrsprachiges Formular zur SterbeurkundeOnline erledigen

    Urkunden

    Hinweise für Schermbeck

    Beschreibung

    Hinweise für Schermbeck

    Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt das Standesamt aus den Personenstandsbüchern verschiedene Urkunden aus.

    Welche Urkunden können ausgestellt werden?
    • Geburtsurkunden (Grundlage: Geburtenregister)
    • Eheurkunden (Grundlage: Eheregister)
    • Sterbeurkunden (Grundlage: Sterberegister)
    • aus allen Personenstandsbüchern: beglaubigte Registerauszüge
    • mehrsprachige Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden.
    Bei welchem Standesamt erhalten Sie die Urkunden?

    Grundsätzlich können Urkunden ausschließlich von dem Standesamt ausgestellt werden, welches den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat. Von Bedeutung ist hierbei, dass nicht der Wohnort für die Beurkundung maßgeblich ist, sondern der Heiratsort bzw. der häufig durch den Sitz des jeweiligen Krankenhauses zwingend vorgegebene Geburts- oder Sterbeort. Diese Orientierung an den einzelnen Lebenssituationen kann daher zur Folge haben, dass die Personenstandsregister für eine Familie in unterschiedlichen Standesämtern vorliegen.

    Welche Personenstandsurkunden können Sie beantragen?
    • Ihre eigenen Urkunden
    • Urkunden von Verwandten in auf- und absteigender Linie (zum Beispiel der Eltern, Großeltern, Kinder)
    • Urkunden des Ehemannes oder der Ehefrau
    • sonstige Urkunden, wenn Sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.
    Wie erhalten Sie die Urkunde?

    Sie können die Urkunden persönlich beim Standesamt beantragen. Legen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Auf Ihre Vorsprache werden Ihnen die Urkunden sofort ausgehändigt.

    Sie können Urkunden formlos schriftlich bestellen. Geben Sie hierbei bitte in jedem Fall den Namen, das genaue Ereignisdatum und den Ereignisort sowie den Verwendungszweck der Urkunde an und fügen Sie dem Schreiben eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises bei. Fügen Sie einer schriftlichen Anforderung bitte die Gebühr in bar sowie einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag bei.

    Rechtliche Grundlagen

    Personenstandsgesetz

    Erforderliche Unterlagen 
    • Personalausweis oder Reisepass
    • eventuell Nachweis rechtl. Interesse

     

    Formulare

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f84eedd8ddcfc042b4f3a83d6ab7bdd5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schermbeck

    Formulare

    Hinweise für Schermbeck

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schermbeck

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schermbeck

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schermbeck

    Fristen

    Hinweise für Schermbeck

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schermbeck

    Kosten

    Hinweise für Schermbeck

    • Urkunde: 14,00€
    • jede weitere Urkunde: 7,00€
    • Beglaubigter Registerauszug: 14,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schermbeck

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schermbeck

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Schermbeck

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de