Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer
Hinweise für Rahden
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Ausländische Staatsangehörige, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und Asyl begehren, werden zunächst an die zuständige Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes weitergeleitet. Für die Entscheidung über den Asylantrag ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
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Ansprechpartner
Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-20600
Fax: 0571 807-30852
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 36 Abs. 1 AufenthG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 16.08.2024
Stichwörter
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