Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Seit dem 1. Januar 2021 können Bürger*innen der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Mit der eID-Karte können die Karteninhaber*innen die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Online-Antrag
Die Beantragung der eID-Karte erfolgt online.
Klicken Sie hierzu unter "Downloads und Infos" auf den Link "Online-Antrag für eine Karte zum elektronischen Identitätsnachweis für EU- und EWR-Bürger"
- Gebührenzahlung
Unmittelbar nach Eingabe Ihrer Daten, werden Sie zur Zahlung der Gebühr in Höhe von 40,86 Euro zum Dienstleister ePayBL weitergeleitet.
Nähere Informationen zu den Gebühren der eID-Karte finden Sie unter "Gebühren". - Ausländischer Pass oder ausländischer Personalausweis
Eine persönliche Vorsprache ist nach erfolgreich bestätigter Online-Terminvergabe erforderlich. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder ausländischen Personalausweis zur Identitätsfeststellung mit. - Terminvereinbarung
Zur Bestätigung Ihrer Identität ist eine einmalige Vorsprache zum Abgleich Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich. Einen Link zur Online-Terminvereinbarung erhalten Sie von uns automatisch, nachdem Sie die Gebühr bezahlt haben.
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie müssen umgezogen sein.
- Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html
§ 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html
§ 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html
§ 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html
§ 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html
§ 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html
§ 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html
§ 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html
Verfahrensablauf
- Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
- Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
- Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.
Fristen
Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Kosten
Hinweise für Köln
Für die Ausstellung einer eID-Karte für Bürger*innen der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums erheben wir eine Grundgebühr von 37 Euro.
Für die Zustellung der eID-Karte an den Antragstellenden erheben wir bei der Beantragung eine zusätzliche Versandkostenpauschale in Höhe von 3,86 Euro.
Die Kosten für den Versand ins Ausland können deutlich höher ausfallen.
Die Gesamtgebühr in Höhe von 40,86 Euro, bestehend aus der Grundgebühr für die eID-Karte und der Versandkostenpauschale, müssen Sie im Rahmen des Beantragungsprozesses vorab bezahlen. Nähere Informationen zum Beantragungsprozess finden Sie unter "Wie beantrage ich die eID-Karte?".
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport (BIS) - Amt für Innere Verwaltung und Planung - am 08.09.2022