Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Hilfe zum Lebensunterhalt wird an Personen geleistet, die

    • mindestens sechs Monate, aber nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert sind,
    • ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und 
    • keine ausreichenden vorrangigen Sozialleistungsansprüche, insbesondere keine Leistungsansprüche nach dem SGB II, haben.

    Leistungsberechtigt sind auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente und unter Umständen Kinder unter 15 Jahren, die bedürftig sind.

    Hilfe zum Lebensunterhalt wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen des Sachgebietes Ordnung und Soziales. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fb774769cb48dddeea0e8b75d59c4ca6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Rahmen des Antragsgesprächs mit. 

    Formulare

    Hinweise für Rahden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rahden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rahden

    Fristen

    Hinweise für Rahden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rahden

    Kosten

    Hinweise für Rahden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rahden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Öffnungszeiten:

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 9.00 Uhr (freie Sprechstunde) sowie nach Terminvereinbarung. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de