Hilfe zum Lebensunterhalt
Hinweise für Rahden
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Hilfe zum Lebensunterhalt wird an Personen geleistet, die
- mindestens sechs Monate, aber nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert sind,
- ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und
- keine ausreichenden vorrangigen Sozialleistungsansprüche, insbesondere keine Leistungsansprüche nach dem SGB II, haben.
Leistungsberechtigt sind auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente und unter Umständen Kinder unter 15 Jahren, die bedürftig sind.
Hilfe zum Lebensunterhalt wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen des Sachgebietes Ordnung und Soziales. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
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Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05771 73-0
Fax: 05771 73-60
erforderliche Unterlagen
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Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Rahmen des Antragsgesprächs mit.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Rahden
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 9.00 Uhr (freie Sprechstunde) sowie nach Terminvereinbarung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Rahden