Hilfe zum Lebensunterhalt
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Hilfe zum Lebensunterhalt wird auf Antrag gewährt. Die Antragsstellung mit den erforderlichen Unterlangen erfolgt bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Bereich "Wirtschaftliche Hilfen" der Stadt Löhne. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
Optional können Sie (bei Wohnsitz in Löhne) diese Leistungen nun auch online über die Sozialplattform.de beantragen; siehe Rubrik "Onlinedienstleistung".
Auf der Sozialplattform.de stehen auch viele hilfreiche Informationen zum Thema "Hilfe zum Lebensunterhalt" für Sie bereit; siehe Rubrik "Weiterführende Informationen".
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
50.21 Wirtschaftliche Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05732 100-9735
E-Mail: soziales@loehne.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.
Formulare
Hinweise für Löhne
Voraussetzungen
Hinweise für Löhne
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Verfahrensablauf
Hinweise für Löhne
Für die Antragstellung bzw. ein erstes Beratungsgespräch wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, die sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich ist.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Löhne
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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