Hilfe zum LebensunterhaltOnline erledigen

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Wer seinen Lebensunterhalt nicht durch Arbeit, Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.

    Wenn Sie diese Leistung beantragen möchten oder weitere Beratung wünschen, wenden Sie sich an das Sozialamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben

    1. Kinder und Jugendliche außerhalb des Elternhauses,
    2. Personen im erwerbsfähigen Alter, die vorübergehend nicht erwerbstätig sein können, zum Beispiel weil sie
    3. längerfristig erkrankt sind,
    4. vorübergehend erwerbsgemindert sind und eine sogenannte Zeitrente beziehen oder
    5. in einer Einrichtung betreut werden.

    Hilfe zum Lebensunterhalt wird meist vorübergehend bewilligt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_33088089fef1f3c7f3ad74d6a20d4b60

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    3.3.1: Existenzsichernde Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-0

    Fax: +49 5241 85-2343

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de