Hilfe zum LebensunterhaltOnline erledigen

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hinweise für Oelde

    Beschreibung

    Hinweise für Oelde

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.


    Wer kann Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten?
    Hilfe zum Lebensunterhalt können Personen erhalten,

    • die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind (länger als 6 Monate) und
    • die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
    • die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
    • aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatteb oder Lebenspartners, des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft oder
    • bei Kindern aus dem Einkommen und Vermögen der Eltern sicherstellen können und
    • die keine Möglichkeit der Selbsthilfe haben und
    • die keine vorrangigen Leistungsansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern wie zum Beispiel der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Wohngeldstelle haben.


    Zum Einkommen gehören zum Beispiel:

    • Renten und Pensionen (auch aus dem Ausland)
    • auf Rentenbasis ausgezahlte Lebensversicherungen
    • Erwerbseinkommen
    • Unterhaltszahlungen
    • Zinsen
    • Miet- und Pachteinnahmen
    • etc.


    Zum Vermögen gehören zum Beispiel:

    • Haus- und Grundvermögen
    • Pkw´s
    • Bargeld
    • Guthaben auf Konten
    • Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen
    • etc.


    Nicht angerechnet werden sogenannte Vermögensfreibeträge. Für Alleinstehende beträgt der Freibetrag 5.000 EUR, für Verheiratete/Lebenspartner 10.000 EUR. Außerdem ist ein PKW bis 7.500 EUR anrechnungsfrei.

    Welche Bedarfe werden von der Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst?

    • der für die Anspruchsberechtigte bzw. den Anspruchsberechtigten maßgeblichen Regelsatz
    • die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
    • ggf. anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
    • ggf. anfallende Mehrbedarfe (z.B. für eine medizinisch notwendigen kostenaufwändigen Ernährung)


    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII beantragen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Fachdienst Soziales, Familien und Senioren. So vermeiden Sie lange Wartezeiten.
    Buchstaben A-H / O-R / T-Z : Frau Rassenhövel
    Buchstaben I-N / S : Frau Combrink

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_46382bc00e69638ae0feb01404e3d53f

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Soziales, Familien, Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsstiege 1

    59302 Oelde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02522 72-113

    Fax: 02522 72-460

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oelde

    • Personalausweis, ersatzweise Bestellungsurkunde des gesetzl. Betreuers
    • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
    • Girokontoauszüge der letzten 3 Monate
    • Nachweise aller bestehenden Sparkonten und -verträge
    • Mietvertrag
    • Heiz- und Nebenkostenpauschalen


    oder

    • Nachweise über die Ausgaben für Wohneigentum
    • ärztliche Bescheinigungen bzw. Nachweise der dauerhaften Erwerbsminderung
    • Rentenbescheid
    • Lohnabrechnungen
    • Nachweise über sämtliche Vermögenswerte, z.B. Kraftfahrzeugschein und -brief


    Diese Aufzählung ist nicht abschließend, in Einzelfällen können weitere Unterlagen angefordert werden.

     

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de