Hilfe zum Lebensunterhalt
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Sozialhilfe - Gewährung von Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
Die Sozialhilfe umfasst Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen. Die Hilfe ist grundsätzlich nicht als Dauerleistung gedacht, sondern soll eine vorübergehende Notlage des Hilfesuchenden beseitigen helfen und ihm ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Die Hilfegewährung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, sie ist einkommens- und vermögensabhängig. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen (z.B. Job-Center), erhält. Zur Feststellung, ob Hilfebedürftigkeit vorliegt, sind Unterlagen vorzulegen, die die Bedürftigkeit nachweisen. Die beizubringenden Unterlagen werden ihnen dann von dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in benannt.
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Ansprechpartner
Amt für Senioren und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02243 89-0
Fax: 02243 89-179
erforderliche Unterlagen
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persönlich, nach Terminvereinbarung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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