Hilfe zum Lebensunterhalt
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Leistung der Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Wer die richtige Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner ist, hängt von Ihrer derzeitigen Wohnsituation ab.
Wenn Sie in einer stationären Einrichtung leben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams 50.2 (Hilfe zur Pflege)
Leben Sie in einer besonderen Wohnform, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams 50.3 (BTHG)
Wenn Sie in einer Mietswohnung- /oder Mietshaus oder einer Eigentumswohnung /-haus leben, wenden Sie sich bitte je nach Wohnort an die zuständigen Mitarbeitenden des Team 50.4 an den Standorten Euskirchen, Mechernich oder Schleiden. Einen allgemeinen Kontakt finden Sie rechts in der Spalte. Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter finden Sie weiter unten.
Unser Sozialsystem bietet insgesamt drei Leistungssysteme zur Absicherung des Lebensunterhalts:
- die Hilfe zum Lebensunterhalt
- die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- die Grundsicherung für Arbeitsuchende - Jobcenter
Die ersten beiden Systeme sind Bestandteile der Sozialhilfe nach SGB XII und werden je nach Wohnsituation durch die Mitarbeitenden des Kreises Euskirchen von Team 50.1 (stationär), 50.3 (besondere Wohnform) oder 50.4 (eigenständige Wohnsituation) erbracht.
Das dritte System - die Grundsicherung für Arbeitsuchende - bezieht sich auf das Zweite Buch Sozialgesetzbuch und wird durch das Jobcenter EU-Aktiv erbracht.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt können Menschen beanspruchen, die ihren Lebensunterhalt
- weder aus eigenen Kräften (z.B Einsatz der Arbeitskraft),
- noch aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen)
- noch mit Hilfe anderer (z.B. Ehepartner und Ehepartnerinnen, Eltern, Kinder)
bestreiten können und
- für eine befristete Zeit voll erwerbsgemindert sind und
- keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII oder auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II haben.
Wichtig ist, dass die befristete volle Erwerbsminderung durch den Träger der Rentenversicherung festgestellt werden muss und diese Entscheidung für die Erwerbsfähigkeit und die Zuordnung zu den Leistungssystemen bindend für alle Sozialleistungsträger ist.
Weitergehende Informationen zu den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt finden Sie unter www.sozialplattform.de. Hierüber können Sie Ihren Antrag auch online stellen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Sozialhilfe-Standort, der für Ihr Gebiet zuständig ist.
Standort Euskirchen
- Bad Münstereifel
- Euskirchen
- Weilerswist
Standort Mechernich
- Mechernich
- Zülpich
Standort Schleiden
- Blankenheim
- Dahlem
- Hellenthal
- Kall
- Nettersheim
- Schleiden
Für den Standort Euskirchen sind folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter tätig. Bitte wählen Sie entsprechend der Buchstabenzuordnung Ihres Nachnamens aus:
A-Brem und Gole-Guem: Frau Kolb
Bren-E und Harj-Harz: Frau Werner
Fa-Fern und U-Z: Frau Franz
Fero-Frez und Lau-Mur: Herr Hofmeister
Frf-Fro und Mus-Reg: Frau Hupp
Frp-Galk und Karb-Kop: Frau Krein
Gall-Gerb und Schum-T: Herr Meister
Gerc-Gh und Reh-Schul: Frau Odenbach
Gl-Gold und Koq-Lat: Frau Overkamp
Guen-Hari und Has-Lat: Frau Schmitz
Für den Standort Mechernich sind folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter tätig. Bitte wählen Sie entsprechend der Buchstabenzuordnung Ihres Nachnamens aus:
A-Gre: Frau Fischer
Grf-Lo: Frau Matauschek
Lp-Schh: Frau Hück
Schi-Z: Frau Krohn
Für den Standort Schleiden sind folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter tätig. Bitte wählen Sie entsprechend der Buchstabenzuordnung Ihres Nachnamens aus:
A, B, D, E: Frau Fritze
C, F-J: Frau Henz
K-Me: Frau Kaufmann
Mf-Schm: Frau Neuß
Als Teamleitung für diesen Bereich:
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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