Hilfe zum LebensunterhaltOnline erledigen

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bekommen Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können. Diese Voraussetzung ist identisch mit denen des Arbeitslosengeldes II (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII). Deshalb muss im Einzelfall genau geprüft werden, welchem Leistungssystem eine Person zuzuordnen ist.

    Generell bekommen erwerbsfähige Menschen Arbeitslosengeld II, ältere und dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen bekommen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt kommt deshalb nur zum Einsatz, z.B. für Menschen, die vorübergehend erwerbsunfähig sind oder die voraussichtlich länger als 6 Monate stationär untergebracht sind bzw. Menschen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mit keinem erwerbsfähigen Person eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

    Notwendige Unterlagen

    • Antrag auf Grundsicherungsleistungen
    • Personalausweis oder Pass
    • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
    • Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate
    • Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
    • letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters
    • Einkommensunterlagen (z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.)
    • Vermögensunterlagen (z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ-Brief)
    • aktuelle Einstufung des Heizenergielieferanten
    • Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls zuvor von dort Leistungen bezogen wurden
    • Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer)

    Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e9a4c834229bbcdc56b3d3f7f4dae7d8

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    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de