Hilfe zum Lebensunterhalt
Hinweise für Alsdorf
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Hilfe zum Lebensunterhalt soll den Lebensunterhalt für Menschen finanziell sichern, die nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die eine Altersrente vor der Regelaltersgrenze (in der Regel vor der Vollendung des 65. Lebensjahres) beziehen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sicherstellen können.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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