Hilfe zum Lebensunterhalt
Hinweise für Dinslaken
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst Geldleistungen, durch die anspruchsberechtigte Personen ihren notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen können.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt - eine Leistung der Sozialhilfe - wird nach Regelbedarfsstufen berechnet, die grundsätzlich jährlich neu festgesetzt werden. Der Bedarf soll, weitgehend pauschaliert, die Kosten des Lebensunterhalts decken (Ernährung, Körperpflege, Wäsche, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, Energiekosten, Kleidung, Elektrogeräte, Möbel, Bettwäsche, Hausrat, Gardinen, Renovierungskosten, Telefongebühren u.ä.). Neben den Regelsätzen werden angemessene Miet- und Heizungskosten gezahlt.
Daneben können einmalige Beihilfen nur für
- die Erstausstattung der Wohnung
- die Erstausstattung von Bekleidung einschl. bei Schwangerschaft und Geburt
- mehrtägige Klassenfahrten (BuT)
gewährt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Dinslaken
- Personalausweis / Pass; ggf. Stammbuch
- Schwerbehindertenausweis
- Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Miete
- letzte Heizkostenabrechnung
- Falls vorhanden, aktueller Wohngeldbescheid
- vollständige Girokontoauszüge der letzten 12 Monate
- Vermögensnachweise (z.B. Kfz-Papiere, Sparbuch)
- Einkommensnachweise, z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide usw.
- Nachweise über Unterhaltsvereinbarungen; sollten Sie in Scheidung leben oder sich von Ihrem Ehegatten getrennt haben: Bescheinigung vom Rechtsanwalt über den Stand des Scheidungs- und Unterhaltsverfahrens; ggf. Scheidungsurteil.
- Leben weitere Personen in Ihrem Haushalt, müssen Sie auch deren Einkommen nachweisen.
Hinweis:
Die persönliche Vorsprache soll ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Telefonisch sind die Mitarbeiter*innen von montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr (ansonsten Bandansage) zu erreichen. Unter den entsprechenden Rufnummern können dann auch Termine vereinbart werden.
Ohne Termin haben Sie die Möglichkeit montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im neu eingerichteten "Service-Büro" (1. Etage des Stadthauses, Wilhelm-Lantermann-Str. 65) vorzusprechen. Bitte beachten Sie, dass im Service-Büro nur kurze Beratungsgespräche über mögliche Sozialhilfebedarfe oder die Abgabe von Unterlagen möglich ist.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen