Hilfe zum Lebensunterhalt
Hinweise für Velbert
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Sozialhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) werden als "Hilfe zum Lebensunterhalt" oder als "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" erbracht.
Ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen der Sozialhilfe besteht nicht für Personen, die grundsätzlich leistungsberechtigt im Sinne der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Sozialgesetzbuch II (SGB II) im Rahmen des Arbeitslosengeld II) sind. Leistungsberechtigte im Sinne dieses Gesetztes sind erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Im Haushalt lebende Angehörige der Einstandsgemeinschaft erhalten in diesem Fall ebenfalls Leistungen nach SGB II. Die Feststellung, ob eine Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.
Das Jobcenter ME-aktiv ist unter https://www.jobcenter-me-aktiv.de erreichbar.
Sozialhilfe ist immer nachrangig zu gewähren. Wer Sozialhilfe in Anspruch nehmen möchte, muss daher sämtliche anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten vorrangig ausschöpfen.
Die Leistungen zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe bemessen sich nach Regelsätzen. Zu den Hilfeleistungen gehören auch die Kosten der Unterkunft und die Heizkosten, soweit diese angemessen sind. Die Hilfe wird nachrangig gewährt, das heißt vorhandenes Einkommen und Vermögen sowie Ansprüche gegen Dritte (Angehörige, Sozialleistungsträger) sind einzusetzen beziehungsweise geltend zu machen. Zum Einkommen gehören beispielsweise Renten, Pensionen, Erwerbseinkommen, Unterhaltsleistungen von getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten, Zinseinkünfte und sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen. Kinder beziehungsweise Eltern der leistungsberechtigten Person werden nicht zum Unterhalt herangezogen, sofern sie nicht über ein jährliches Gesamteinkommen von mehr als 100.000 Euro verfügen. Zum Vermögen gehören unter anderem Haus- und Grundvermögen (ein angemessenes Hausgrundstück kann geschütztes Vermögen darstellen) sowie Pkw, Bargeld, Wertpapiere, Guthaben auf Konten bei Banken und Rückkaufswerte von Lebensversicherungen. Unberücksichtigt bleiben beim Vermögen kleinere Barbeträge in Höhe von bis zu 10.000 Euro sowie Zuschläge für nicht getrennt lebende Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder -partner oder Personen, die überwiegend unterhalten werden. Ebenso bleibt ein angemessener Pkw (Zeitwert maximal 7.500 €) unberücksichtigt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Velbert
Es sind alle Unterlagen über die derzeitige finanzielle Situation der nachfragenden Person und aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen und Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen mitzubringen (Personalausweis, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Sparbücher, Bestattungsvorsorgeverträge, Versicherungspolicen und übrige vergleichbare Unterlagen).
Im Rahmen der Beratung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein.
Formulare
Hinweise für Velbert
Voraussetzungen
Hinweise für Velbert
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Velbert
Verfahrensablauf
Hinweise für Velbert
Fristen
Hinweise für Velbert
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Velbert
Kosten
Hinweise für Velbert
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Velbert
Weitere Informationen
Hinweise für Velbert
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Velbert