Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Einfach erklärt

    Um genau berechnen zu können, wieviel Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt werden kann, wird das gesamte Einkommen / Vermögen Ihrer Familie angeschaut. Es werden die Einkünfte und Vermögenswerte aller zusammenlebenden Familienmitglieder ( "Bedarfsgemeinschaft") berücksichtigt.

     

    Hierzu zählen beispielsweise:

    • Erwerbseinkommen
    • Unterhaltsleistungen
    • Renteneinkünfte
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    • Zinseinkünft.

    Kindergeld und/oder Unterhalt für Ihr Kind werden ebenfalls bei der Berechnung von Hilfe zum Lebensunterhalt berücksichtigt.

     

    Folgendes wird in der Regel nicht angerechnet:

    • Geldvermögen bis 5.000 Euro zzgl. Zuschlägen für nicht getrennt lebende Ehegatten, Lebenspartner oder Personen, die überwiegend unterhalten werden,
    • Altersvorsorge (z.B. die Riester-Rente),
    • Familien- und Erbstücke,
    • ein Hausgrundstück oder Ihre selbstgenutzte Eigentumswohnung,
    • Gegenstände für kulturelle Bedürfnisse (zum Beispiel Musikinstrumente, Musikanlagen).

    Es gibt auch weitere Ausnahmen bei der Berechnung von Hilfe zum Lebensunterhalt. Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Fachbereich Soziales und Wohnen. Dort müssen Sie, wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen auch Nachweise dafür vorlegen, dass Sie Hilfe benötigen.

    Außer in wenigen Ausnahmefällen erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträume.

     

    Die jeweiligen Ansprechpersonen finden Sie unter: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Moenchengladbach

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d8f01886a19c2aa096dba17a0751742c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialhilfe SGB XII, Eingliederungshilfe SGB IX, Angelegenheiten der Sozialversicherung (50.20)

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Soziales und Wohnen (50)

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB Altenhilfe (wirtschaftliche Altenhilfe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fliethstraße 86-88

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Es sind alle Unterlagen über die derzeitige finanzielle Situation der nachfragenden Person und aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen und Lebenspartner mitzubringen:

    • Personalausweis / Pass
    • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
    • Aufenthaltsgenehmigung (bei Ausländern)
    • Kontoauszüge (der letzten 3 Monate)
    • Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
    • letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters
    • Einkommensunterlagen z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.
    • Vermögensunterlagen, falls vorhanden z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief
    • Versicherungspolicen
    • aktuelle Einstufung beim Energielieferanten z.B. NEW AG oder andere Energieanbieter
    • Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
    • Bestattungsvorsorgeverträge

    Im Rahmen der Beratung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein. 

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de