Hilfe zum Lebensunterhalt
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Einfach erklärt
Um genau berechnen zu können, wieviel Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt werden kann, wird das gesamte Einkommen / Vermögen Ihrer Familie angeschaut. Es werden die Einkünfte und Vermögenswerte aller zusammenlebenden Familienmitglieder ( "Bedarfsgemeinschaft") berücksichtigt.
Hierzu zählen beispielsweise:
- Erwerbseinkommen
- Unterhaltsleistungen
- Renteneinkünfte
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Zinseinkünft.
Kindergeld und/oder Unterhalt für Ihr Kind werden ebenfalls bei der Berechnung von Hilfe zum Lebensunterhalt berücksichtigt.
Folgendes wird in der Regel nicht angerechnet:
- Geldvermögen bis 5.000 Euro zzgl. Zuschlägen für nicht getrennt lebende Ehegatten, Lebenspartner oder Personen, die überwiegend unterhalten werden,
- Altersvorsorge (z.B. die Riester-Rente),
- Familien- und Erbstücke,
- ein Hausgrundstück oder Ihre selbstgenutzte Eigentumswohnung,
- Gegenstände für kulturelle Bedürfnisse (zum Beispiel Musikinstrumente, Musikanlagen).
Es gibt auch weitere Ausnahmen bei der Berechnung von Hilfe zum Lebensunterhalt. Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Fachbereich Soziales und Wohnen. Dort müssen Sie, wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen auch Nachweise dafür vorlegen, dass Sie Hilfe benötigen.
Außer in wenigen Ausnahmefällen erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträume.
Die jeweiligen Ansprechpersonen finden Sie unter: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Moenchengladbach
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Ansprechpartner
Sozialhilfe SGB XII, Eingliederungshilfe SGB IX, Angelegenheiten der Sozialversicherung (50.20)
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
Es sind alle Unterlagen über die derzeitige finanzielle Situation der nachfragenden Person und aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen und Lebenspartner mitzubringen:
- Personalausweis / Pass
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- Aufenthaltsgenehmigung (bei Ausländern)
- Kontoauszüge (der letzten 3 Monate)
- Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
- letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters
- Einkommensunterlagen z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.
- Vermögensunterlagen, falls vorhanden z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief
- Versicherungspolicen
- aktuelle Einstufung beim Energielieferanten z.B. NEW AG oder andere Energieanbieter
- Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
- Bestattungsvorsorgeverträge
Im Rahmen der Beratung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
www.bmas.de
"Grundsätze der Sozialhilfe"
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Grundsaetze-der-Sozialhilfe/grundsaetze-der-sozialhilfe.html
"Leistungen der Sozialhilfe"
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-der-Sozialhilfe/leistungen-der-sozialhilfe.html
"Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Grundsicherung-im-Alter-und-bei-Erwerbsminderung/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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