Hilfe zum LebensunterhaltOnline erledigen

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - soll den Lebensunterhalt für Menschen bis zum 65. Lebensjahr finanziell sichern, die länger als sechs Monate nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.

    Dies gilt jedoch nur für Personen, die nicht leistungsberechtigt im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind und Arbeitslosengeld II beanspruchen können. Leistungsberechtigte im Sinne des Sozialgesetzbuches II sind erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Im Haushalt lebende Angehörige der Bedarfsgemeinschaft erhalten in diesem Fall ebenfalls Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e9b50c4aa1907e6dbbf4bef8a070b26a

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: hzl-sozialhilfe@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Antrag auf Sozialhilfe, unterschriebenes Hinweisblatt, Personalausweis oder Pass, Schwerbehindertenausweis, Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern, lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate, vollständiger Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung, letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters, aktuelle Einkommensunterlagen z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc., Vermögensunterlagen, falls vorhanden z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief und ausgefüllter Fragebogen zum KfZ, Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden, Bestallungsurkunde, gilt nur für Betreuer

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Der Antrag kann online gestellt werden. 

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Höhe der Sozialhilfeleistungen

    Ab 01.01.2024 gelten folgende monatliche Regelsätze

    • Alleinstehende oder alleinerziehende Personen 563,00 Euro
    • Ehegatten oder Lebenspartner jeweils 506,00 Euro
    • Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt 451,00 Euro
    • Volljährige in Einrichtungen/besonderen Wohnformen 506,00 Euro
    • Angehörige bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 357,00 Euro
    • Angehörige ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 390,00 Euro
    • Angehörige ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 471,00 Euro

    Folgende Bedarfe sind nicht von den genannten monatlichen Regelsätzen umfasst und werden gesondert gewährt:

    • Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alter, voller Erwerbsminderung in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
    • Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung
    • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
    • Leistungen der Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler

    Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. In einer Karenzzeit von bis zu 12 Monaten ab erster Antragstellung auf existenzsichernde Leistungen werden die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigt, auch wenn diese die Angemessenheitsgrenzen übersteigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de