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    Reisepass Meldung

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Antragsberechtigt sind alle Deutschen, die in Lage ihren Hauptwohnsitz haben.

    Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten. Obliegt das Sorgerecht einem Eltenteil, so ist eine Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes oder das Urteil des Familiengerichts vorzulegen.

    Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgerservice beantragen, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden.

     

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Format 45 x 35 mm)
      mit einem hellen Hintergrund. - nicht älter als 2 Jahre!
      Hierbei muss die Gesichtshöhe 32 bis 36 Millimeter vom Kinn bis zum Haaransatz betragen. Die Kopfhaltung darf nicht geneigt, gedreht oder gekippt sein, sie muss gerade sein 
    • Ihren alten Reisepass - hilfsweise der Personalausweis, falls der alte Reisepass nicht aufzufinden ist
    • Bei einer Erstausstellung bringen Sie bitte auch den Kinderausweis (falls vorhanden) mit
    • Geburts- / Abstammungsurkunde oder Familienstammbuch (bei erstmaliger Beantragung)
    • Heiratsurkunde (oder beglaubigte Abschrift) bei Neuaustellung wegen Heirat
    • Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer:in) bei Minderjährigen durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Lage

    Für die Ausstellung des Reisepasses sind folgende Gebühren zu zahlen:

    • 70,00 Euro für Personen ab 24 Jahre
    • 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
    • 26,00 Euro Vorläufiger Reisepass

    zusätzlich

    • 32,00 Euro für Express-Bestellung
    • 22,00 Euro für 48-Seiten-Pass

    Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlichen zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de