Reisepass Meldung
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Hinweise für Spenge
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Über folgende Wege können Sie den Verlust melden
- Über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl - also +49 116 116 - gebührenpflichtig).
- Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, dass Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
- Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
- Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhanden gekommen sein, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben.
- Sie können das Sperren auch direkt im Spenger Bürgerbüro veranlassen
- Die Personalausweisbehörde leitet sofort das Sperren ein und informiert die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises.
- Über die Onlinedienstleistung "Verlustanzeige Ausweise / Pässe".
Falls Sie das Ausweisdokument einer anderen Person finden, melden Sie diese Fundsache bitte schnellstmöglich dem Bürgerbüro.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- Passgesetz (PaßG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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- Als Ausweisinhaberin bzw. Ausweisinhaber sind Sie verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist, im Spenger Bürgerbüro mitzuteilen.
- Sollten Sie versäumen, den Verlust Ihres Ausweises mitzuteilen, könnte es zu Missbrauch Ihres Ausweis kommen.
- Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben. Er wird die nötigen Schritte einleiten.
Weitere Informationen
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- Mit der Verlustanzeige wird der Personalausweis in der sogenannten polizeilichen INPOL-Sachfahndung ausgeschrieben.
- Das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten ist im Bürgerbüro anzuzeigen, damit wir das Ausweisregister aktualisieren und eine Löschung in der Fahndungsdatei veranlassen können.
- Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Antrag gebührenfrei im Bürgerbüro.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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