Reisepass Meldung

    Reisepass Meldung

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Über folgende Wege können Sie den Verlust melden
    • Über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl - also +49 116 116 - gebührenpflichtig).
      • Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, dass Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
      • Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
      • Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhanden gekommen sein, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben.
    • Sie können das Sperren auch direkt im Spenger Bürgerbüro veranlassen
      • Die Personalausweisbehörde leitet sofort das Sperren ein und informiert die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises.
    • Über die Onlinedienstleistung "Verlustanzeige Ausweise / Pässe".

    Falls Sie das Ausweisdokument einer anderen Person finden, melden Sie diese Fundsache bitte schnellstmöglich dem Bürgerbüro.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_09a79af93041686ccf75150540607240

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    E-Mail: meldeamt@spenge.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

    Hinweise für Spenge

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
    • Passgesetz (PaßG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Spenge

    Fristen

    Hinweise für Spenge

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    • Als Ausweisinhaberin bzw. Ausweisinhaber sind Sie verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist, im Spenger Bürgerbüro mitzuteilen.
    • Sollten Sie versäumen, den Verlust Ihres Ausweises mitzuteilen, könnte es zu Missbrauch Ihres Ausweis kommen.
    • Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben. Er wird die nötigen Schritte einleiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    • Mit der Verlustanzeige wird der Personalausweis in der sogenannten polizeilichen INPOL-Sachfahndung ausgeschrieben.
    • Das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten ist im Bürgerbüro anzuzeigen, damit wir das Ausweisregister aktualisieren und eine Löschung in der Fahndungsdatei veranlassen können.
    • Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Antrag gebührenfrei im Bürgerbüro.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de