Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
    Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
    Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung und bedarf einer Genehmigung.
    Hier geht es zu den Online-Anträgen:

    Antrag für Plakatierung (Sondernutzung) 

    Antrag für einen Infostand (Sondernutzung) 

    Antrag Werbemittel

    Antrag Außengastronomie

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_70cf42f6f7b13ac0acbdd415dca5582d

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Tiefbau- u. Grünflächenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-4601

    Fax: 02381 17-2966

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Verkehrstechnik/-lenkung, Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Straßenplanung, Verkehrstechnik, Straßenbaubehörde, Wasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-4601

    Fax: 02381 17-2966

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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