Sondernutzung von Straßen Zustimmung für LeitungsverlegungOnline erledigen

    Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Es gibt verschiedene Arten von Sondernutzungen. Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt beispielsweise eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, für die Sie eine Erlaubnis benötigen.

    Weitere Beispiele für bauliche Sondernutzungen sind:

    Bauliche Sondernutzungen  Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten) Bauwagen oder Bürocontainer Bauzaun Materiallager Gerüste Mulden und Container Hebebühnen Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger (bsp. für Fensterreinigung)

    Bitte geben Sie nur die Flächen an, die Sie tatsächlich nutzen möchten.

    Die Erlaubnis für diese Sondernutzung können Sie online unter der Rubrik "Onlinedienstleistungen" beantragen.

    Nehmen Sie auch gerne über unsere allgemeine E-Mail Adresse Kontakt zu uns auf:
    sondernutzung-66@paderborn.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f4e53c562afce99a8ccc56bc1360e56e

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßen- und Brückenbauamt - Unterhaltung von Straßen, Brücken und Plätzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßen- und Brückenbauamt - Unterhaltung von Straßen, Brücken und Plätzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Bitte teilen Sie uns den genauen Aufstellungsort, den Zeitraum sowie die Größe der in Anspruch genommenen Fläche mit. Vorteilhaft ist das Beifügen eines Lageplanes, in dem der genaue Ort der Sondernutzung eingezeichnet ist. Eine Änderung einer wie beantragt genehmigten Sondernutzungserlaubnis ist im Nachhinein nicht möglich.

    Bei der Beantragung von Sondernutzungen ist der Nachweis der Schulung für die Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) erforderlich.

    Ohne Nachweis vom Verantwortlichen und Stellvertreter kann eine Genehmigung nicht erteilt werden!

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühren werden nach Größe der in Anspruch genommenen Fläche und der Dauer der Nutzung berechnet. Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von gewerblichen Sondernutzungen beträgt 65,00 EUR, für nichtgewerbliche Sondernutzungen 32,50 EUR.

    Zu den Gebühren für die Sondernutzung kommt laut Verwaltungsgebührensatzung eine Verwaltungsgebühr von mindestens 16,25 bzw. 32,50 EUR hinzu.

    Sie erhalten zusammen mit der Sondernutzungserlaubnis einen Gebührenbescheid, in dem die zu zahlende Gebühr festgesetzt wird.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de