Sondernutzung von Straßen Zustimmung für LeitungsverlegungOnline erledigen

    Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Die Erlaubnis einer Sondernutzung für Privatpersonen und Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sowie Grün- oder sonstigen Flächen nutzen wollen, ist notwendig für:

    • die Lagerung von Gegenständen aller Art
    • das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten
    • die Verteilung von Werbematerial
    • das Anlegen von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten
    • das Anlegen einer Überfahrt oder Zufahrt über Gehwege oder Radwege
    • die Aufstellung von Plakaten, Wahlplakaten, und private Hinweisschilder

    Die Beantragung erfolgt online über das Wirtschafts-Service-Portal NRW.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a3454fee7f01ee4a6ba2dd9ea5737434

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Baubetrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Formulare

    Hinweise für Petershagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Petershagen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Petershagen

    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Die Gebühren ergeben sich aus der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Petershagen und werden im Einzelfall festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Die Stadt Petershagen ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen innerhalb der Ortsdurchfahrten zuständig. Sie können gerne eine E-Mail an sondernutzungen@petershagen.de senden. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

    Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.

    Kreis Minden-Lübbecke

    Gebäude und Liegenschaften
    Otto-Lilienthal-Weg 29
    32425 Minden
    Tel.: +49 571 807-0
    Fax: +49 571 807-30000
    gebaeude@minden-luebbecke.de

    Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.

    Landesbetrieb Straßenbau NRW

    Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe
    Stapenhorststraße 119
    33615 Bielefeld
    www.strassen.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de