Sondernutzung von Straßen Zustimmung für LeitungsverlegungOnline erledigen

    Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Für die Verlegung von Leitungen (z.B. Strom), Rohren (z.B. Gas) und TKG-Linien sind Anträge zu stellen. Für Aufbrüche nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) wird eine Aufbruchgenehmigung benötigt. Für die Verlegung von Strom, Wasser, Gas pp. sind entsprechende Gestattungsverträge abzuschließen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f544c10562042673cf8b79c8672125bb

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-16619

    Fax: 02271 83-26610

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Formloser Antrag, erhältlich unter "Formulare"
    • Pläne
    • Kopie Handwerkerkarte der bauausführenden Firma

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de