Sondernutzung von Straßen Zustimmung für LeitungsverlegungOnline erledigen

    Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Hinweise für Monschau

    Beschreibung

    Hinweise für Monschau

    Sondernutzung ist jede Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes, die den Verkehrsfluss und wesentliche Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes nicht übermäßig einschränkt. Sondernutzung ist grundsätzlich erlaubnis- und gebührenpflichtig.

    Sondernutzungen sind z.B.:

    • Aufstellung eines Containers, Baugerüstes, Arbeitswagens
    • Aufstellung einer Baumaschine, Baubude
    • Aufstellung eines Straßen-Cafés (z.B. Marktplatz)

    Die Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind. Der Antrag sollte in der Regel mindestens 2 Wochen vor der Nutzung gestellt werden. Bei einer umfangreichen Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes empfiehlt sich eine frühere Antragstellung (4 - 8 Wochen vor Beginn).

     

    Eine Sondernutzung liegt nicht vor, wenn der Verkehrsfluss sowie die wesentliche Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes erheblich eingeschränkt wird. Dann handelt es sich um eine übermäßige Straßennutzung, die einer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung vom Amt 61 - Straßenbau und Verkehrslenkung - der StädteRegion Aachen bedarf.

    Die Tatbestandsmerkmale der übermäßigen Straßennutzung liegen vor (§ 29 Straßenverkehrsordnung), wenn die Straße wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer am Straßenverkehr eingeschränkt wird und dadurch der gängige Verkehrsfluss beeinflusst wird.

    Übermäßige Straßennutzungen sind z.B.:

    • Radrennen
    • Mannschaftsfahrten
    • motorsportliche Veranstaltungen
    • vergleichbare Veranstaltungen

    Die Tatbestandsmerkmale der Ausnahmegenehmigung (§ 46 Straßenverkehrsordnung) sind erfüllt, wenn Hindernisse auf die Straße gebracht werden. Dies liegt vor, wenn der Verkehrsfluss sowie die wesentliche Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes durch Hindernisse, die auf die Straße gebracht werden oder auf der Straße liegen gelassen werden, eingeschränkt wird.

    Der Antrag auf übermäßige Straßennutzung oder Ausnahmegenehmigung sollte mindestens 4 Wochen vor Umsetzung beantragt werden: Straßenbau und Verkehrslenkung - Serviceportal StädteRegion Aachen (staedteregion-aachen.de)

     

    Downloadbereich

    • Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
    • Sondernutzungssatzung

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    ID: L100002_2129fd54ef7c8fdcec9b567860059567

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

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    Technisch geändert am 20.06.2023

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    Technisch geändert am 15.04.2023

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

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