Ergänzungspflegschaft
Hinweise für Geilenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Pflegschaft...
...ist die gesetzliche Vertretung eines Kindes in Teilbereichen der elterlichen Sorge, wie z.B. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge.
Vormundschaft...
...ist die vollständige gesetzliche Vertretung des Kindes.
Verfahrensablauf
Die Pflegschaft oder die Vormundschaft wird durch Beschluss des Familiengerichtes dem Jugendamt oder einer anderen natürlichen Person übertragen. Bei minderjährigen Müttern tritt ab Geburt des Kindes eine Vormundschaft Kraft Gesetz ein.
Für das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen sind die hier aufgeführten Kolleginnen mit der Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 55 Abs. 2 SGB VIII beauftragt.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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