Jugendfalknerjagdschein ändern lassen
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jugendfalknerjagdschein eintragen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde erteilt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Vorzulegen sind der Antrag, die Versicherungsbestätigung, eine SEPA-Lastschrift, der Jagdschein (bei Verlängerungen) sowie bei Erstausstellungen ein Lichtbild und das Prüfungszeugnis.
Bitte senden Sie die Unterlagen vornehmlich auf dem Postweg zu. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den amtlichen Briefkasten am Haus der Städteregion Aachen, Zollernstraße 10, einwerfen oder an der dortigen Information abgeben. Die Rücksendung des Jagdscheines erfolgt dann per Post.
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Fristen
Hinweise für Städteregion Aachen
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Städteregion Aachen
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Städteregion Aachen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
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