Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Sie möchten unbefristet in Deutschland leben? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Antrag als ausländische Staatsangehörige/ausländischer Staatsangehöriger eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erhalten. Damit dürfen Sie sich innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippstadt

    Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich mit einer Niederlassungserlaubnis vergleichbar ist, aber zusätzlich die Mobilität innerhalb von Europa erleichtern soll. Wer einen solchen Aufenthaltstitel besitzt, kann unter erleichterten Voraussetzungen in fast allen anderen Ländern der EU (außer in Großbritannien, Irland und Dänemark) ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt jedoch nicht automatisch zur Niederlassung oder zur Arbeitsaufnahme in einem anderen Mitgliedstaat der EU.Erleichterungen gibt es im Wesentlichen bei den Einreisevorschriften. Die allgemeinen nationalen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen des anderen EU-Staates müssen allerdings erfüllt werden. Das gilt insbesondere auch für Regelungen zur Arbeitsaufnahme und zum Familiennachzug.Eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt nach einem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt von zwölf Monaten. Bei einer Ausreise in einen anderen Mitgliedstaat der EU (ausgenommen Großbritannien, Irland und Dänemark) erlischt dieser Aufenthaltstitel erst nach sechs Jahren bzw. mit Ausstellung einer solchen Erlaubnis zum Daueraufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat.Allgemeine VoraussetzungenSie müssen im Besitz eines gültigen, anerkannten Passes oder Passersatzes sein.Es darf keine Ausweisungsinteresse vorliegenSie müssen sich seit mindestens 5 Jahren mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten. (Aufenthaltszeiten zu einem vorübergehenden Zweck sind nicht oder nicht in vollem Umfang anrechenbar)Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen muss durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert sein.Sie erfüllen Ihre steuerlichen Verpflichtungen.Sie haben Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung geleistet (ausreichend wären zum Beispiel 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung)Sie haben ausreichenden Krankenversicherungsschutz (auch für die Familienangehörigen)Ausreichender Wohnraum ist vorhandenDie arbeitsrechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt.Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet.Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bei Aufenthalten zu einem vorübergehenden Zweck oder zur Ausbildung bzw. bei fast allen Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen ausgeschlossen ist.

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    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ausländerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Ausländerwesen

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    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

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    Ausländerwesen

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    Technisch geändert am 05.10.2022

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    Ausländerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Geiststraße 47

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippstadt

    Nachweise über regelmäßige Einnahmen und AusgabenNachweis über Wohnraum (zum Beispiel Mietvertrag)SchulabschlusszeugnisseNachweis über erfolgreichen Abschluss eines IntegrationskursesArbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer ErwerbstätigkeitAuskunft in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des zuständigen FinanzamtesGültiger Nationalpassein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbHZur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin.

    Voraussetzungen

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    • Sie leben seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
    • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt leisten, ist durch regelmäßige Einkünfte gesichert.
    • Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten Krankenversicherungsschutz.
    • Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
    • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Lippstadt

    Aufenthaltskarte/ Daueraufenthalt ab dem 24. Lebensjahr 28,80 EuroAufenthaltskarte/ Daueraufenthalt für unter 24 Jahre 22,80 Euro

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippstadt

    Aufenthaltstitel - Antrag auf Erteilung - Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach Aufenthaltsgesetz (deutsch, englisch, französisch, arabisch)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de