Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Sie möchten unbefristet in Deutschland leben? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Antrag als ausländische Staatsangehörige/ausländischer Staatsangehöriger eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erhalten. Damit dürfen Sie sich innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen.

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

    Während die Niederlassungserlaubnis einen unbefristeten Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht, erwerben Ausländer mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG das Recht, sich unbefristet in der gesamten Europäischen Union aufzuhalten. Sie dürfen also unter bestimmten Voraussetzungen ihren Wohnsitz in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nehmen.

    Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit jeglicher Art.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9c1cc514e57c63923f55f23a5efeabd7

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    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe C - G

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe L - O

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    04.1.2 Fachgruppe - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 9-11

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-655

    Fax: 0 28 41 / 201-1 66 06

    E-Mail: Auslaenderbehoerde@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe P - R und T - Z

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe H - K

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe B + S

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe A

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis, dass Sie seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familie
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • ein aktuelles Lichtbild (Biometriefoto gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH)

    Voraussetzungen

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    • Sie leben seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
    • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt leisten, ist durch regelmäßige Einkünfte gesichert.
    • Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten Krankenversicherungsschutz.
    • Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
    • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Moers

    • Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG: 109,00€
    • Neuausstellung wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passes oder Passersatzpapiers oder wegen Verlusts: 67,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de