Daueraufenthalt-EU Erlaubnis
Zuwanderungsgesetz: Anmeldung für Unionsbürger (EU)
Sie möchten unbefristet in Deutschland leben? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf Antrag als ausländische Staatsangehörige/ausländischer Staatsangehöriger eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erhalten. Damit dürfen Sie sich innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen.
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Seit Einführung des neuen Zuwanderungsgesetzes hat sich die Anmeldung für Unions-Bürgerinnen und Bürger vereinfacht. Es gilt Folgendes:
- Unions-Bürger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Stattdessen müssen Sie sich beim Bürger-Service melden (also nicht mehr zur Ausländerbehörde schicken!)
- Im Bürgerbüro müssen sie eine Verfügung ausfüllen, bei der zahlreiche Lebensumstände abgefragt werden (Wohnverhältnisse, Einkommen, Erklärung, was sie in Deutschland machen wollen usw.)
- Diese Fragebögen werden anschließend intern an die Ausländerbehörde weitergegeben.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis, dass Sie seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familie
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- ein aktuelles Lichtbild (Biometriefoto gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH)
Voraussetzungen
Hinweise für Dinslaken
- gültiger ausländischer Pass
- Freizügigkeitsbescheinigung, falls vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
EUR 109
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021