unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    personenbezogene Meldedaten berichtigen lassen

    Sie möchten Ihre Meldedaten korrigieren oder vervollständigen lassen? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen. 

    Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_82f3ba66c0c722fbd51a26a8a78e4ec8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33-1 Bürgerbüros

    Adresse

    Hausanschrift

    Gasstraße 22

    42657 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-3201

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen folgende Nachweise vorlegen: Dokumente, die die richtigen Daten belegen.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • unrichtige oder unvollständige Daten im Melderegister,
    • zweifelsfrei feststellbare Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Daten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
    • Ein formeller Antrag ist nicht vorgeschrieben.
    • Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
    • Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
    • Die zuständige Behörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Solingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de