unrichtige personenbezogene Daten
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen.
Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten beantragen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen folgende Nachweise vorlegen: Dokumente, die die richtigen Daten belegen.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Krefeld
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vorliegen unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
Das Verfahren für eine Berichtigung läuft folgendermaßen ab:
- Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
- Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
- 2 Wochen
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Unterlagen
Zur Berichtigung von Personendaten im Melderegister können diverse Dokumente geeignet sein.
Unter anderem können dies
- Urkunden,
- amtliche Lichtbildausweise und
- behördliche Bescheinigungen
sein.
Die Meldebehörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Krefeld