unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    unrichtige personenbezogene Daten

    Sie möchten Ihre Meldedaten korrigieren oder vervollständigen lassen? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen.

    Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1e642a7ba4184003514878fe65e40502

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: ema@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen folgende Nachweise vorlegen: Dokumente, die die richtigen Daten belegen.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Vorliegen unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Das Verfahren für eine Berichtigung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
    • Der Antrag kann online gestellt werden.
    • Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
    • Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 2 Wochen

    Kosten

    keine.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Unterlagen

    Zur Berichtigung von Personendaten im Melderegister können diverse Dokumente geeignet sein.

    Unter anderem können dies

    • Urkunden,
    • amtliche Lichtbildausweise und
    • behördliche Bescheinigungen

    sein.

    Die Meldebehörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de