wählbare Personen zur Europawahl
Beschreibung
Hinweise für Werne
Nach Beendigung des Wahlvorganges beginnen die Wahlvorstände ab 18:00 Uhr mit der Ermittlung des Wahlergebnisses. Diese werden zentral an das Wahlamt der Stadt Werne übermittelt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument
Voraussetzungen
Sie sind wählbar, wenn
- Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und
- das 18 Lebensjahr vollendet haben.
Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021
Stichwörter
Hinweise für Werne