Europawahl Feststellung der Wählbarkeit

    wählbare Personen zur Europawahl

    Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Eine Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt das passive Wahlrecht und damit die Fähigkeit gewählt werden zu können. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind Personen, die infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit bzw. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Wenn Sie beabsichtigen zu einer bevorstehenden Wahl als Kandidat*in anzutreten, benötigen Sie die Wählbarkeitsbescheinigung als Teil der Unterlagen, die für die jeweilige Kandidatur eingereicht werden müssen.

    Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Wählbarkeitsbescheinigung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6f9d1aa84954321e9bc1e5a932b4c190

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Büro des Rates

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-3530

    Fax: 02381 17-103530

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Wahlen und Statistik

    Adresse

    Hausanschrift

    Lessingstraße 26

    59063 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Wahlen und Statistik

    Adresse

    Hausanschrift

    Lessingstraße 26

    59063 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    Sie sind wählbar, wenn

    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und
    • das 18 Lebensjahr vollendet haben.

    Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.


    Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de