Antrag auf Einrichtung eines Parkplatzes für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder für Blinde
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen ein individueller Parkplatz für Schwerbehinderte am Wohnort oder am Arbeitsplatz durch Markierung und Beschilderung eingerichtet werden.
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - besondere Verkehrsregelung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Persönliche Voraussetzungen:
- Schwerbehindertenausweis mit AG/Bl-Vermerk (außergewöhnliche Gehbehinderung/Blind)
- Blaue Parkerleichterungskarte der Bürgerdienste mit entsprechender Berechtigungsnummer
- Kein eigener Stellplatz/Garage vorhanden
- Keine ausreichenden anderen Parkmöglichkeiten in der Nähe
- Parkdruck
- Selbstfahrer oder Fremdfahrer im eigenen Haushalt
Variationen: zeitliche Befristungen (z.B. werktags) insbesondere bei "Parkplatz am Arbeitsplatz"
Rechtsgrundlage(n)
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§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 StVO
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Leistung werden keine Gebühren erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Reicht auch der orangene Parkausweis:
Nein. Es ist die blaue Parkerleichterungskarte erforderlich.
Sind auch andere Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ausreichend?:
Die Merkzeichen aG und/oder Bl sind zwingend erforderlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen