Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Kennzeichnung

    Antrag auf Einrichtung eines Parkplatzes für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder für Blinde

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen ein individueller Parkplatz für Schwerbehinderte am Wohnort oder am Arbeitsplatz durch Markierung und Beschilderung eingerichtet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a6dded979b95b63f475574688c3c60fb

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - besondere Verkehrsregelung

    Adresse

    Hausanschrift

    Königswall 14

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-22912

    Fax: +49 231 50-22912

    E-Mail: tiefbauamt@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Persönliche Voraussetzungen:

    • Schwerbehindertenausweis mit AG/Bl-Vermerk (außergewöhnliche Gehbehinderung/Blind)
    Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbarer Einschränkung
    • Blaue Parkerleichterungskarte der Bürgerdienste mit entsprechender Berechtigungsnummer
    Formelle Voraussetzungen:

    • Kein eigener Stellplatz/Garage vorhanden
    • Keine ausreichenden anderen Parkmöglichkeiten in der Nähe
    • Parkdruck
    • Selbstfahrer oder Fremdfahrer im eigenen Haushalt

    Variationen: zeitliche Befristungen (z.B. werktags) insbesondere bei "Parkplatz am Arbeitsplatz"

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 StVO

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Für die Leistung werden keine Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Reicht auch der orangene Parkausweis:

    Nein. Es ist die blaue Parkerleichterungskarte erforderlich.


    Sind auch andere Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ausreichend?:

    Die Merkzeichen aG und/oder Bl sind zwingend erforderlich.


    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de