Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Kennzeichnung

    Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Kennzeichnung

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis können mit bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen kostenfreien europäischen blauen Parkausweis erhalten. Er gilt in der gesamten EU, ist maximal 5 Jahre gültig und berechtigt zum Beispiel zum Parken auf Behindertenparkplätzen, im eingeschränkten Haltverbot, auf Anwohnerparkplätzen oder ohne Gebühr an Parkuhren und Parkscheinautomaten. 

    In seltenen Ausnahmefällen mit ganz spezifischen Einschränkungen kann ein kostenfreier orangener Parkausweis für Parkerleichterungen zugeteilt werden. Dieser ist nur in Deutschland gültig und berechtigt zum Beispiel zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, auf Anwohnerparkplätzen oder ohne Gebühr an Parkuhren und Parkscheinautomaten.

    Im Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Espelkamp kann eine Verlängerung beantragt werden. Hierfür sind der gültige Schwerbehindertenausweis und der abgelaufene Parkausweis mit Ausnahmegenehmigung vorzulegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e6ad27f78f5c6bc17fdda1ed4632296b

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    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Für Parkausweise mit Merkzeichen "aG" oder "BL" werden 

    • der Antrag
    • eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • ein Foto (nur bei gewünschter europaweiter Gültigkeit des Parkausweises) und
    • bei einer Verlängerung des Parkausweises der abgelaufene Parkausweis sowie die ausgehändigte Ausnahmegenehmigung

    benötigt.

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    Wer hat Anspruch auf einen blauen Parkausweis?

    • Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "aG" oder "BL", weil sie zum Beispiel eine beidseitige Amelie oder Phokomelie oder eine vergleichbare Funktionseinschränkung haben.

    Wer hat Anspruch auf einen orangenen Parkausweis?

    • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
    • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt
    • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt
    • Schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen sind

    Über eine Anfrage beim Amt für Soziales des Kreises Minden-Lübbecke wird geprüft, ob diese Voraussetzungen vorliegen. Die Vorlage eines ärztliches Attest ist deshalb nicht erforderlich.

    Welche Parkerleichterungen sind mit dem orangenen Parkausweis verbunden?

    • An Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhaltverbots darf bis zu drei Stunden geparkt werden.
    • Im Bereich eines Zonenhaltverbots, in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, darf die zugelassene Parkdauer überschritten werden.
    • An Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" oder "Parken auf Gehwegen" gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, darf über die zugelassene Zeit hinaus geparkt werden.
    • In Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, darf während der Ladezeit geparkt werden.
    • An Parkuhren und Parkscheinautomaten darf ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung geparkt werden.
    • Auf Parkplätzen für Bewohner darf bis zu drei Stunden geparkt werden.
    • In verkehrsberuhigten Bereichen darf außerhalb der gekennzeichneten Flächen - ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern - geparkt werden.

    Voraussetzung ist, dass in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

    Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Das Parken auf Parkplätzen mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrer" ist allerdings nicht erlaubt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Für die Gewährung von Parkerleichterungen ist ein Antrag erforderlich. Der entsprechende Parkausweis kann mit dem bereitgestellten Onlineformular beantragt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" benötigen für Ihre Fahrzeuge keine Feinstaubplakette.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Im Innenstadtbereich von Espelkamp sind an vielen Stellen Parkplätze für Behinderte angelegt. Die Ausweisung entsprechender Parkplätze wird durch das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung angeordnet. Die Aufstellung der entsprechenden Beschilderung  bzw. Aufbringung von Markierungen erfolgt durch den städtischen Baubetriebshof.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de