Lehramtsprüfung Anerkennung

    Lehramtsprüfungen aus anderen Bundesländern anerkennen

    Wenn Sie sich um Einstellung in den Vorbereitungsdienst oder Schuldienst bewerben möchten, benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Lehramtsprüfungen bzw. Lehramtsbefähigung, sofern diese nicht in NRW absolviert / erworben wurden.

    Beschreibung

    Mit der Anerkennung Ihres Lehramtsstudiums oder Ihrer Lehramtsbefähigung aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Nordrhein-Westfalen gleichberechtigt um Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst bewerben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b4ac3c933648553065badc94b1fca298

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 46 - Lehreraus- und -fortbildung -

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bonneshof 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 475-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • amtlich beglaubigte Kopie des Bachelor-Zeugnisses und der Urkunde
    • Leistungsübersicht des Bachelor-Studienganges
    • amtlich beglaubigte Kopie des Master-Zeugnisses und der Urkunde
    • Leistungsübersicht des Master-Studienganges
    • amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung
    • Leistungs- / Studienübersicht der Ersten Staatsprüfung
    • ggfls. amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der (Zweiten) Staatsprüfung
    • ggfls. amtlich beglaubigte Kopien von Erweiterungsprüfungen
    • ggfls. Kopie eines Nachweises über die Namensänderung
    • Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben in einem anderen Bundesland als Nordrhein-Westfalen ein Lehramtsstudium mit dem Abschluss als Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education abgeschlossen und / oder den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert.

    Rechtsgrundlage(n)

    §14 Lehrerausbildungsgesetz NRW 2009, LABG NRW

    Verfahrensablauf

    Nachdem der schriftliche Antrag per Post eingegangen ist

    • wird der Antrag auf Vollständigkeit geprüft und ggfls. noch Unterlagen oder Informationen nachgefordert.
    • werden Ihre Studien- und Prüfungsleistungen mit den NRW-Anforderungen verglichen und eingeordnet.
    • ggfls. werden Sie vor Bescheiderteilung über das Ergebnis der Prüfung informiert und können dazu Stellung nehmen.
    • wird die Anerkennungsbescheinigung gefertigt und Ihnen zugesandt.

    Fristen

    - Die Anerkennung kann jederzeit beantragt werden. - Es können sich Fristen dadurch ergeben, dass Sie die Anerkennung zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. für den Beginn des Vorbereitungsdienstes oder Einstellung in den Schuldienst) benötigen. - Per E-Mail kann zur Fristwahrung eine vorläufige befristete Anerkennung beantragt werden und erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    In Abhängigkeit der Anzahl der vorliegenden Anträge rechnen Sie bitte in etwa mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Nur lehramtsbezogene Hochschulabschlussprüfungen können anerkannt werden
    • Anerkennung anderer Prüfungen als Erweiterungsprüfung
    • Anerkennung der Lehrämter Sonderpädagogische Förderung, Grundschule, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen -> BezReg Münster Dezernat 46
    • Anerkennung der Lehrämter Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs  -> BezReg Düsseldorf
    • Anerkennung von DDR-Lehrerausbildungen -> BezReg Köln, Dezernat 46

     

    Weitere Informationen

    Informationen zur Anerkennung http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/schule/lehrkraefteausfortbildung/Lehramtsanerkennung/Anerkennung_von_Lehramtspruefungen.html http://www.bezregmuenster.de/de/schule_und_bildung/lehrerausbildung_lehrerfortbildung/anerkennung_lehramtsbefaehigung/index.html Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de