Lehramtsprüfungen aus anderen Bundesländern anerkennen
Beschreibung
Mit der Anerkennung Ihres Lehramtsstudiums oder Ihrer Lehramtsbefähigung aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Nordrhein-Westfalen gleichberechtigt um Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst bewerben.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- amtlich beglaubigte Kopie des Bachelor-Zeugnisses und der Urkunde
- Leistungsübersicht des Bachelor-Studienganges
- amtlich beglaubigte Kopie des Master-Zeugnisses und der Urkunde
- Leistungsübersicht des Master-Studienganges
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung
- Leistungs- / Studienübersicht der Ersten Staatsprüfung
- ggfls. amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der (Zweiten) Staatsprüfung
- ggfls. amtlich beglaubigte Kopien von Erweiterungsprüfungen
- ggfls. Kopie eines Nachweises über die Namensänderung
- Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Formulare
- Antragsformular
- Bezirksregierung Münster - Anerkennung von Lehramtsprüfungen und -befähigungen aus anderen Bundesländern (bezreg-muenster.de)
- Online Verfahren möglich
- Per E-Mail kann zur Fristwahrung eine vorläufige befristete Anerkennung beantragt werden und erfolgen
- Schriftform erforderlich
- persönliches Erscheinen nicht nötig
Voraussetzungen
Sie haben in einem anderen Bundesland als Nordrhein-Westfalen ein Lehramtsstudium mit dem Abschluss als Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education abgeschlossen und / oder den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert.
Rechtsgrundlage(n)
§14 Lehrerausbildungsgesetz NRW 2009, LABG NRW
Verfahrensablauf
Nachdem der schriftliche Antrag per Post eingegangen ist
- wird der Antrag auf Vollständigkeit geprüft und ggfls. noch Unterlagen oder Informationen nachgefordert.
- werden Ihre Studien- und Prüfungsleistungen mit den NRW-Anforderungen verglichen und eingeordnet.
- ggfls. werden Sie vor Bescheiderteilung über das Ergebnis der Prüfung informiert und können dazu Stellung nehmen.
- wird die Anerkennungsbescheinigung gefertigt und Ihnen zugesandt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- Nur lehramtsbezogene Hochschulabschlussprüfungen können anerkannt werden
- Anerkennung anderer Prüfungen als Erweiterungsprüfung
- Anerkennung der Lehrämter Sonderpädagogische Förderung, Grundschule, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen -> BezReg Münster Dezernat 46
- Anerkennung der Lehrämter Gymnasien und Gesamtschulen und Berufskollegs -> BezReg Düsseldorf
- Anerkennung von DDR-Lehrerausbildungen -> BezReg Köln, Dezernat 46
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Nordrhein-Westfalen