Erweitertes Führungszeugnis
Hinweise für Werl
Beschreibung
Hinweise für Werl
Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro!
Bei behördlichen Führungszeugnissen ist der Verwendungszweck/ Aktenzeichen und die Adresse der Behörde erforderlich.
Erweiterte Führungszeugnisse nach § 30 a (Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) können nur gegen Vorlage eines Anforderungsschreibens des Arbeitgebers oder der Schule beantragt werden.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Bitte besuchen Sie dafür das Online-Portal des BfJ.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bei der Beantragung von Führungszeugnissen ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Führungszeugnissen für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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ca. 14 Tage
Seit dem 31.08.2018 wird bei Personen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, zusätzlich auch dieses Land angeschrieben, ob im dortigen Register Eintragungen sind.
Dadurch verzögert sich die Ausstellung des Führungszeignisses und die Bearbeitungszeit kann bis zu 4 Wochen oder länger dauern.
Kosten
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Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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- Fragen zum Führungszeugnis zur Verwendung im Inland: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#faq5504790
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen