Erweitertes Führungszeugnis
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Das Beantragen eines Führungszeugnisses erfolgt durch persönliche Vorsprache bei der Meldebehörde. Ist die persönliche Vorsprache zur Antragsstellung nicht möglich, kann der Antrag schriftlich durch eine Dritte Person im Fachbereich Bürgerdienste unter Vorlage des Personalausweises oder Passes der Antragsstellenden Person abgegeben werden. Eine Bevollmächtigung zur Antragsstellung ist nicht möglich. Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr oder deren gesetzliche Vertretung können die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen sich unmittelbar an das Bundesamt für Justiz wenden. Eine Beantragung über die Stadt Herne ist für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Herne nicht möglich.
Erweiterte Führungszeugnisse
Das erweiterte Führungszeugnis darf nur beantragt werden, wenn die Voraussetzungen nach §30a Absatz 1 BZRG vorliegen. Der Antragessteller hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese Voraussetzungen vorliegen.
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Ansprechpartner
Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-1633
Fax: 02323 16-12339268
Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-1633
Fax: 02323 16-12339268
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Pass
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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