Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Erweitertes Führungszeugnis

    Hinweise für Lübbecke

    Beschreibung

    Hinweise für Lübbecke

    Folgende Arten von Führungszeugnissen können über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz oder nach Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Lübbecke beantragt werden:

    • Führungszeugnis für private Zwecke
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke
    • erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

    Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion mit einem Kartenlesegerät oder die AusweisApp 2.

    Für die persönliche Beantragung im Bürgerbüro buchen Sie bitte einen Termin über die Online-Terminvereinbarung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9b4b6d1ffab33cdf1bb290c1c923f01b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübbecke

    Für die Beantragung bringen Sie bitte Ausweis/Pass oder Aufenthaltstitel mit.

    Für die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde ist die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/Verwendungszweck erforderlich.

    Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird, in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen.

    Formulare

    Hinweise für Lübbecke

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lübbecke

    • der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben
    • bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig
    • der Antragsteller muss mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lübbecke

    Fristen

    Hinweise für Lübbecke

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübbecke

    Kosten

    Hinweise für Lübbecke

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübbecke

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lübbecke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de