Führungszeugnis Erteilung erweitertOnline erledigen

    Erweitertes Führungszeugnis

    Hinweise für Hille

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über mögliche Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Es kann ab dem 14. Lebensjahr beantragt werden. Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.

    Von der Antragstellung bis zur Zustellung durch das Bundesamt für Justiz in Bonn können etwa 10 - 14 Tage vergehen.

    Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f8cf73663b9dba1b66b26897b5711bf1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hille

    • Ausweis/Pass
    • Für die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde ist die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/bzw. der Verwendungszweck erforderlich.
    • Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorgelegt wird, in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines Führungszeugnisses vorliegen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de