Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Erweitertes Führungszeugnis

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei Ihrer Meldebehörde stellen. Dort wird der Antrag ausgefüllt.

    Oder Sie beantragen das Führungszeugnis online www.fuehrungszeugnis.bund.de. Wie das funktioniert erfahren Sie in dem Flyer (s. Downloads).

    Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, der jeweils für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, ein passendes Kartenlesegerät sowie die AusweisApp ab der Version 2. Die AusweisApp kann bei der Bundesdruckerei heruntergeladen werden.

    Führungszeugnisse können für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden.

    Jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat kann ein Führungszeugnis beantragen. Bis zum 18. Geburtstag kann der Antrag auch von dem/der gesetzlichen Vertreter/in gestellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bb4e15bcea22b8fbe28815ce3b562910

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-810

    Fax: 05221 189-820

    E-Mail: buergerberatung@herford.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Personalausweis und / oder Reisepass

    Erweitertes Führungszeugnis:

    • Anforderungsschreiben vom Arbeitgeber oder der anfordernden Stelle

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen:

    • der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben
    • der Antragsteller muss mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Für eigene Kontaktaufnahme:

    Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister - 53169 Bonn

    Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn (in der Regel zirka 14 Tage).

    Hinweis zum Europäischen Führungszeugnis

    Seit 27. April 2012 können Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die in Deutschland leben, ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" beantragen.

    Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der Angaben erfolgt dabei nicht.
    Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz - Europäisches Führungszeugnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de