Erweitertes Führungszeugnis
Hinweise für Herford
Beschreibung
Hinweise für Herford
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei Ihrer Meldebehörde stellen. Dort wird der Antrag ausgefüllt.
Oder Sie beantragen das Führungszeugnis online www.fuehrungszeugnis.bund.de. Wie das funktioniert erfahren Sie in dem Flyer (s. Downloads).
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, der jeweils für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, ein passendes Kartenlesegerät sowie die AusweisApp ab der Version 2. Die AusweisApp kann bei der Bundesdruckerei heruntergeladen werden.
Führungszeugnisse können für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden.
Jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat kann ein Führungszeugnis beantragen. Bis zum 18. Geburtstag kann der Antrag auch von dem/der gesetzlichen Vertreter/in gestellt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis und / oder Reisepass
Erweitertes Führungszeugnis:
- Anforderungsschreiben vom Arbeitgeber oder der anfordernden Stelle
Formulare
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Voraussetzungen
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Voraussetzungen:
- der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben
- der Antragsteller muss mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sein
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Für eigene Kontaktaufnahme:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister - 53169 Bonn
Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn (in der Regel zirka 14 Tage).
Hinweis zum Europäischen Führungszeugnis
Seit 27. April 2012 können Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die in Deutschland leben, ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" beantragen.
Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der Angaben erfolgt dabei nicht.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz - Europäisches Führungszeugnis.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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