Führungszeugnis Erteilung erweitertOnline erledigen

    Erweitertes Führungszeugnis

    Hinweise für Steinhagen

    Beschreibung

    Hinweise für Steinhagen

    Sie können Führungszeugnisse online, direkt beim Bundesamt für Justiz, beantragen: 

    Hier geht es zum Onlineantrag: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

    Einfaches Führungszeugnis

    Ein Führungszeugnis muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses in der Bürgerberatung beantragt werden. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.

    Führungszeugnisse für minderjährige Personen können von den gesetzlichen Vertretern unter Vorlage des Personalausweises beantragt werden.

    Europäisches Führungszeugnis

    Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, wird gemäß § 30 b BZRG ein Führungszeugnis erteilt, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt (Europäisches Führungszeugnis). Der Antrag auf Erteilung eines Europäischen Führungszeugnisses ist bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen. Das Europäische Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.

    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

    Das Führungszeugnis muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses in der Bürgerberatung beantragt werden. Bei der Beantragung müssen der Verwendungszweck und eine Empfängeranschrift des Führungszeugnisses angegeben werden.

    Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 2 Wochen, da das Führungszeugnis vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt und direkt an die im Antrag angegebene Behörde übersandt wird.

    Erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG

    Das erweiterte Führungszeugnis muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses in der Bürgerberatung beantragt werden. Ein erweitertes Führungszeugnis wird i.d.R. dann benötigt, wenn eine Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen erfolgt. Bei der Beantragung muss eine Bescheinigung der Stelle vorgelegt werden, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt. Diese muss sich auf den § 30a BZRG beziehen.

    Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 2 Wochen, da das Führungszeugnis vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt und direkt an die im Antrag angegebene Anschrift übersandt wird.

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    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pulverbach 25

    33803 Steinhagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05204 997-112

    Fax: 05204 997-225

    Version

    Technisch geändert am 16.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pulverbach 25

    33803 Steinhagen

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    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinhagen

    • Personalausweis/Reisepass
    • Bescheinigung (nur bei dem erweiterten Führungszeugnis)
    • Verwendungszweck und Behördenanschrift (nur bei einem behördlichen Führungszeugnis)

    Formulare

    Hinweise für Steinhagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Steinhagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Steinhagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Steinhagen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Steinhagen

    Kosten

    Hinweise für Steinhagen

    • 13,00 € für jedes Führungszeugnis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Steinhagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Steinhagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de