Führungszeugnis Erteilung erweitertOnline erledigen

    Erweitertes Führungszeugnis

    Hinweise für Lindlar

    Beschreibung

    Hinweise für Lindlar

    Führungszeugnisse können vor Ort beim Einwohnermeldeamt beantragt werden.

    Eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen ist über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich. Dieses ist unter  www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar.

    Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:

    • Einen neuen  Personalausweis oder einen  elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
    • Ein  Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
    • Die ab dem 1. November 2014 verfügbare  AusweisApp2. Frühere Versionen sind nicht nutzbar.
    • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

    Weitere Informationen zum Online-Antrag finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5aa739edbcb71f114e1eb2e5a774a107

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Borromäusstraße 1

    51789 Lindlar

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lindlar

    Formulare

    Hinweise für Lindlar

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lindlar

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lindlar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lindlar

    Fristen

    Hinweise für Lindlar

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lindlar

    Kosten

    Hinweise für Lindlar

    13 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lindlar

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lindlar

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de