Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Erweitertes Führungszeugnis

    Hinweise für Erkelenz

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Hinweis für Besucherinnen und Besucher zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros:


    Bitte beachten Sie, dass es in Fällen eines außergewöhnlich hohen Besucheraufkommens erforderlich sein kann (z.B. an sogenannten Brückentagen oder vor und während der Schulferien), dass die Wartemarkenausgabe bis 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeiten eingestellt werden muss. Berücksichtigen Sie bitte diese notwendige aber nicht vorhersehbare Regelung bei Ihren geplanten Besuchen des Bürgerbüros. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

     

    Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis.

    Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

    Ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt.

    Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.

    Antragstellung 
    Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses für das minderjährige Kind beantragen.

    Bei der Antragstellung müssen Sie Ihre Identität nachweisen und, wenn Sie als gesetzlicher Vertreter handeln, Ihre Vertretungsmacht belegen. Betroffene und gesetzliche Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten (Rechtsanwalt, Ehegatte) vertreten lassen.

    Wenn Sie die Online-Funktion ihres Personalausweises eingeschaltet haben, können Sie das Führungszeugnis auch online beantragen. Die Beantragung erfolgt beim Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister).

    Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:

    • für private Zwecke (Belegart N) oder 
    • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
    • Führungszeugnisse nach "§ 30a Bundeszentralregistergesetz" für Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendbetreuung (Belegart (NE,NG,OE,PE)

    Für das Führungszeugnis (erweitert) nach § 30a BZRG erhält der/die Betroffene ein Anforderungsschreiben des Trägers oder der Trägerorganisation (z.B. kirchliche Einrichtung,, Sportvereine), der/die das Führungszeugnis benötigt.

    Weitere Informationen zu Führungszeugnissen finden Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3f88e11d6d357b59efd17d860d51df43

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-336

    Fax: 02431 70558

    E-Mail: buergerbuero@erkelenz.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Für die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage einer Behörde wird die konkrete Anschrift der Behörde benötigt.
    • Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Schreiben des Arbeitgebers oder einer Behörde, aus dem hervorgeht, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Erkelenz

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkelenz

    Für die Antragstellung über die Online-Dienstleistung wird die eID-Funktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels benötigt.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de